Mit der Anmeldung zu einer unserer Veranstaltung akzeptierst du die allgemeinen Teilnahme- und Anmeldebedingungen sowie den Haftungsausschluss. Bei Fragen wende dich bitte an unser Büro (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Stand: 23.10.2022

Teilnahme- und Haftungsbedingungen

Seminar-, Therapie- und Veranstaltungszentrum des Vereins “Leben in Gemeinschaft”
Kasernenstraße 2, 8350 Fehring

Mit der Anmeldung werden die folgenden Bedingungen anerkannt:

  1. Unterbringung
    1. Die Gäste der ZuWi sind in Gruppenschlafräumen untergebracht. Im Sommer steht auch ein Campingplatz zur Verfügung. Einzel- und Doppelzimmer, soweit vorhanden, gibt es gegen Aufpreis – bitte rechtzeitig buchen! Die Reservierung von Einzel- oder Doppelzimmern ist nur dann verbindlich, wenn der Gesamtpreis überwiesen wurde.
    2. Für die Übernachtung in Mehrbettzimmern oder Zelten bitte Schlafsack oder Bettdecke und Handtuch mitbringen. (In Einzel- und Doppelzimmern ist Bettwäsche vorhanden.)
    3. Es gibt genderfreie Etagenbäder.
    4. Sollte Ihre gewünschte Unterbringung mal nicht mehr möglich sein, dann findest du weitere Unterkunftsmöglichkeiten im Verzeichnis der Stadtgemeinde Fehring:
      http://www.fehring.at/tourismus
  2. Küche
    1. Die ZuWi hat eine Gemeinschaftsküche, in der das Essen für die BewohnerInnen und Gäste zubereitet wird. Wir kochen im vegetarisch und fast ausschließlich mit biologisch produzierten Lebensmitteln, vieles aus dem eigenen Garten, aus der Region und aus fairem Handel. Teilweise bieten wir vegane Alternativen (ohne tierische Zutaten) an.
    2. Wir bitten unsere Gäste, die eine besondere Diät einhalten müssen, uns darüber schon bei der Anmeldung zu informieren. Extrawünschen nach veganer, laktosefreier und glutenfreier Kost und Rohkost werden wir nach Möglichkeit entsprechen. Alles andere, wie Unverträglichkeiten bestimmter spezifischer Lebensmittel können wir in der Großküche nicht berücksichtigen.
    3. Damit unsere Preisgestaltung auf diesem Niveau bleiben kann, bitten wir unsere Gäste, uns beim Spülen und Aufräumen zu unterstützen.
  3. Preise
    1. Die Preise für Veranstaltungen bestimmen sich durch die Notwendigkeit, unseren Platz und die Qualität unseres Angebots zu erhalten. Ermäßigungen können wir daher nur in geringem Umfang geben. Bitte sprecht eine evtl. Ermäßigung schon bei der Anmeldung mit uns ab.
    2. Die Preise setzen sich zusammen aus der Kursgebühr (KG) und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (U&V). Bei Übernachtungen außerhalb des Geländes erheben wir für die allgemeine Nutzung des Platzes eine sogenannte Platznutzungspauschale in Höhe von 5 € pro Tag.
    3. Für die Festivals/Camps: Es gibt gestaffelte Preise mit Vergünstigungen bei frühem Buchungstermin. Der Frühbucherpreis ist nur gültig bei Überweisung zum im Programm angegebenen Stichtag. Bei späterem Zahlungseingang berechnen wir den Normalpreis.
    4. Zusätzlich zu unseren Unterkunftspreisen heben wir die gesetzlich vorgeschriebene Nächtigungsabgabe (derzeit 1,50 € bzw. 1,20 € für Camping pro Nacht) ein.
  4. Zahlungen
    Wir bitten dich, die Kursgebühren mit der Anmeldung, spätestens jedoch 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung (unter Angabe des Titels bzw. einer Kennzahl aus unserem Anmeldesystem) zu überweisen:
    Verein Leben in Gemeinschaft
    STEIERMAERKISCHE BANK UND SPARKASSEN AG
    IBAN: AT12 2081 5000 4010 2436 BIC: STSPAT2GXXX
    Bitte auf den korrekten Verwendungszweck achten und den Überweisungsbeleg mitbringen! Wir akzeptieren keine Kredit- oder Bankomatkarten!
  5. Rücktrittsbedingungen
    Wir empfehlen den Abschluss einer Seminar-Rücktrittsversicherung. Wird eine Veranstaltungsanmeldung und/oder Zimmerreservierung vom Gast storniert, berechnen wir anteilig von den gebuchten Leistungen (Es gilt der Tag des Eingangs der schriftlichen Stornierung):
    1. 10% ab Versendung der Anmeldebestätigung (bei Festivals* 10%)
    2. 50% innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Anfangsdatum (bei Festivals* 20%)
    3. 100%, ab drei Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne Abmeldung oder bei verkürzter Teilnahme. (bei Festivals* 30%).
    4. Ausnahme: Bei der Veranstaltung »Infocafé« wird die Teilnahmegebühr mit der Anmeldung fällig und wird bei Stornierung der Teilnahme – unabhängig vom Zeitpunkt des Stornos – nicht rückerstattet.
  6. Minderjährige unter 18 Jahren brauchen für eine Teilnahme die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
  7. Wir bitten unsere Gäste, zu den großen Veranstaltungen eine Kontaktperson für den Notfall (schwere Krankheit, Unfall, medizinischer Notfall) anzugeben. Diese Person wird von uns kontaktiert, wenn unser Gast selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Daten des Notfallkontaktes werden ausschließlich für den genannten Zweck erhoben und im Notfall verwendet und nicht anderweitig genutzt oder an Dritte weitergegeben.
  8. Kein offenes Feuer oder Rauchen auf dem Gelände, außer an den dafür vorgesehenen Plätzen!
  9. Sofern du »Verbraucher« bist, hast du ein befristetes gesetzliches Widerrufsrecht bzgl. deine Vertragserklärung von 14 Tagen. (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen berufliche Tätigkeit zugerechnet werden können.) Du hast das Recht, ab dem Tag des Vertragsabschlusses binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns mittels einer eindeutigen Erklärung (entweder durch Brief, Telefonanruf oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an:
    Per Post: Zukunftswirkstatt Fehring, Kasernenstraße 2, 8350 Fehring
    Telefonisch: 03155 - 28501 - 600 (Anrufbeantworter, bitte aufsprechen)
    Per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Erfolgt die Seminar-/Unterkunftsbuchung innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn, so gilt als einvernehmlich vereinbart, mit der Dienstleistung zum angegebenen Seminardatum und damit vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zu beginnen. Entsprechend vermindert sich die Rückerstattung der Seminargebühren um den Wert der bereits anteilig erbrachten Leistungen. Bei bereits vollständig erbrachten Leistungen ist keine Rückerstattung von Seminargebühren mehr möglich.

Haftungsausschluss

Seminar-, Therapie- und Veranstaltungszentrum des Vereins “Leben in Gemeinschaft”
Kasernenstraße 2, 8350 Fehring

 

  1. Vertragsbestandteil. Diese Teilnahme- und Haftungsbedingungen finden Anwendung für alle Ausbildungen, Seminare, Festivals, Workshops oder sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend Veranstaltungen genannt) der ZuWi. Sie sind Vertragsbestandteil zwischen der ZuWi und der Teilnehmerin/dem Teilnehmer.
  2. Datenschutz. Mit der Anmeldung ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) erfolgt die Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmerin/des Teilnehmers (neben der Nutzung während des Anmeldevorgangs und der Veranstaltung) zu dem Zweck, der Teil­nehmerin/dem Teilnehmer auch zukünftig Flyer, Programme, Einladungen, Veranstaltungs­informationen u.ä. zu übersenden. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann der Speicherung und Nutzung ihrer/seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ist bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.
  3. Fotos, Videos, Tonaufnahmen oder ähnlicher Aufzeichnungen. Zum Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten ist die Anfertigung von Fotos, Videos, Tonaufnahmen oder ähnlicher Aufzeichnungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können nur durch vorherige schriftliche Zustimmung der ZuWi gestattet werden. Verstößt die Teil­nehmerin//Teilnehmer gegen dieses Verbot, kann sie/er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Soweit die ZuWi selbst oder durch ihrerseits be­auftragte Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung Fotos, Videos, Tonaufnahmen oder ähnlicher Aufzeichnungen anfertigt, erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer ihr/sein Einverständnis zu deren Anfertigung, Veröffentlichung und Nutzung in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung der Teilnehmerin/des Teilnehmers.
  4. Wort- und Wortbildmarken. Unterlagen. Die Wort- und Wortbildmarken der ZuWi sowie die Veranstaltungsunterlagen genießen urheberrechtlichen Schutz. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese Wort- und Wortbildmarken sowie weitere Marken und Kennzeichen ohne vorheriges schriftliches Einverständnis zu nutzen. Die Vervielfältigung der Veranstaltungsunterlagen ist nur für den privaten Gebrauch gestattet. Für darüber hinausgehende Verwendungen ist die schriftliche Genehmigung der ZuWi einzuholen.
  5. Minderjährige. Bei der Anmeldung Minderjähriger muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Aufsicht außerhalb der Veranstaltungszeiten wird nicht durch die ZuWi gewährleistet und obliegt der/den begleitenden Person(en).
  6. Veranstaltungsdurchführung und -erfolg.
    1. Die ZuWi behält sich vor, angekündigte Veranstaltungen zu modifizieren sowie zeitliche oder örtliche Verschiebungen vorzunehmen. Ein solcher Wechsel berechtigt die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht zur Minderung der Veranstaltungsgebühr oder dem Ersatz weiterer Kosten.
    2. Die ZuWi behält sich vor, die Veranstaltung wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses, das nicht in ihrem Einflussbereich liegt (z.B. wegen höherer Gewalt, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse), abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung oder den Ersatz von eventuellen Kosten bzw. Arbeitsausfall oder sonstiger Schadensersatzansprüche für die Teilnehmerin/den Teilnehmer entsteht dadurch nicht. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
    3. Soweit eine Veranstaltungsbeschreibung eine Zielstellung beschreibt, wird keine Ziel­erreichung garantiert.
    4. Die ZuWi haftet nicht für die Inhalte der Veranstaltung und/oder der begleitenden Unterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorliegt.
  7. Weisungen und Anordnungen, Hausordnung. Haustiere. Offenes Feuer.
    1. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer, jede Begleitperson und jeder Besucher wird mit dem Betreten des Geländes der ZuWi deren Weisungen und Anordnungen und die ihrer Erfüllungsgehilfen befolgen, insbesondere wird die jeweils geltende Hausordnung von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer beachtet und eingehalten. Zuwiderhandlungen gegen solche Weisungen und Anordnungen oder bei Verstößen gegen die Hausordnung berechtigen die ZuWi ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der vollen Teilnahmegebühr, die Teilnehmerin/den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmerinnen/Teilnehmer gefährdet.
    2. Das Mitbringen von Haustieren ist verboten.
    3. Das Entfachen offener Feuer, Kerzen und das Rauchen auf dem Gelände der ZuWi ist – mit Ausnahme an den dafür vorgesehenen und ausgezeichneten Plätzen – untersagt.
  8. Gesundheit. Kranken- und Haftpflichtversicherung. Kleidung. Mit der Anmeldung bestätigt die Teilnehmerin/der Teilnehmer, dass sie/er eine gültige und ausreichende Krankenversicherung besitzt und keine der Teilnahme an der Veranstaltung entgegenstehenden gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Eventuell relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen sind von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen, um eine adäquate Risikoeinschätzung sowie eventuell erforderliche Anpassungen vornehmen zu können. Auf geeignete, den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung, insbesondere festes Schuhwerk, achtet die Teilnehmerin/der Teilnehmer selbst.
  9. Haftung. Verjährung
    1. Die ZuWi weist die Teilnehmerin/den Teilnehmer darauf hin, dass diese/dieser die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Geländes der ZuWi und der Veranstaltung tragen und für durch sie/ihn verursachte Schäden selbst aufkommen müssen.
    2. Die ZuWi haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Außerdem haftet sie für fahrlässige Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmerin/des Teilnehmers führen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ZuWi nur, sofern es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine Pflicht ist vertragswesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin/der Teilnehmer vertrauen durfte; die Rechte der ZuWi nach Ziff. 6 bleiben davon unberührt. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus ist eine Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
    3. Schadenersatzansprüche gegen die ZuWi, die aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten resultieren, sowie sonstige gewährleistungsrechtliche Ansprüche verjähren nach Ablauf von zwölf Monaten seit ihrer Entstehung.
    4. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere wg. der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  10. Sonstiges
    1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Teilnahme- und Haftungsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Vertragspartner werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke der Teilnahme- und Haftungsbedingungen.
    2. Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahme- und Haftungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung wird nicht gewahrt durch E-Mail oder andere elektronische Übertragungsformen.